Wildhalter sehen Existenz gefährdet

Neueste EU-Hygiene-Vorschriften in der Praxis nicht umsetzbar - Staatssekretär warnt vor Strafen

Vohenstrauß. (dob) Die land-wirtschaftlichen Wildhalter in Bayern fühlen sich vom auferlegten Hygienepaket durch die Europäische Union (EU) gegängelt. Sie sehen sich offenbar nicht in der Lage, die jetzt geforderten Auflagen in der Praxis umzusetzen.

Jedenfalls prophezeiten einige Mitglieder in der Jahresversammlung des Landesverbandes in Vohenstrauß (wir berichteten), dass 80 Prozent der Wildhalter aufhören werden, sollte das Gesetz ab 31. Dezember 2009 tatsächlich so umgesetzt werden. „Es ist der Todesstoß für die bayerische Wildhaltung", machte zweiter Landesvorsitzender Hans Wirthmüller, der zugleich Vorsitzender der Wildhalter in Niederbayern ist, die Sachlage deutlich. In der Praxis sei das Gesetz so nie umsetzbar.

Farmwild-Schlachtbetriebe

Zuvor hatte Staatssekretär Dr. Marcel Huber die neue Gesetzeslage ausführlich erläutert. Das EU-Recht unterscheide zwischen Farmwild und freilebendem Wild. Farmwild könne zwar wie bisher im Gehege geschossen werden, allerdings müsse dies ein Tierarzt überwachen. Anschließend, so wird zumindest gefordert, müssten die Tiere samt Innereien in einen Schlachtbetrieb für Farmwild gebracht werden.

Problematisch werde es, wenn die Tiere nicht im eigenen Betrieb vermarktet, sondern überregional an große Betriebe abgegeben werden, wusste der Staatssekretär. Gehegewildhalter, die bereits Wild ausgezogen und zerteilt hätten, müssten deshalb ihre Betriebe bis zur festgesetzten Frist im Dezember 2009 als Farmwild-Schlachtbetriebe zugelassen haben. „Für die Zulassung solcher Betriebe gilt, was auch für andere kleine Schlachtbetriebe Geltung hat", informierte Huber. „Einige Betriebe werden wohl nachbessern und investieren müssen". Allerdings gebe es auch Gehege-wild, das unter ähnlichen Bedingungen wie freilebendes Wild gehalten werde, sieht der Politiker eine „echte Möglichkeit". Allerdings bleibe auch hier ein Wermutstropfen: „Da die Vorschriften für freilebendes Wild anzuwenden sind, muss das Tier von einem Jäger erlegt werden."

Zulassung auf dem Spiel

Einen kleinen Hoffnungsschimmer sieht der Staatssekretär schließlich doch noch: „Wir meinen, dass kleine Farmwildhaltungen die Möglichkeit haben sollten, ihre Tiere regional an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmen nach Fleischuntersuchung in der Decke abzugeben." Gedacht sei dabei an Haltungen mit weniger als 50 Schlachtungen pro Jahr.

Keinen Hehl machte Huber allerdings daraus, dass sein Haus Vollzugsbehörde sei und „wir eben EU-Recht haben". Falls bei einer Überprüfung durch das Veterinäramt etwas nicht den Forderungen entspreche, müssten Strafzahlungen erfolgen. Dabei würde auch die Zulassung auf dem Spiel stehen, machte er klar und warb um Verständnis.   Bild: dob